Nutzungsregeln

Nutzungsregeln

Privatnutzung der Clubräume besondere Haus- und Nutzungsordnung

(1) Jedes Mitglied hat die Möglichkeit den Clubraum oder Teile hiervon für private Zwecke anzumieten:

(a) den Sitzungsraum im OG (für ca. bis zu 15 Personen)

(b) den Clubraum mit Terasse und Grillplatz

(c) das Außengelände für Zelte, Getränkewagen etc.
(nur in Verbindung mit (b) möglich)

(2) Die Anmeldung muss schriftlich mittels online auf der Homepage bereitgestelltem Formular bei der Geschäftsstelle des WWRa erfolgen (info@wwra.de oder per Post an WWRa, Karl-Wolf-Straße 27, 78315 Radolfzell).

(3) Vereinstermine haben immer Vorrang und werden am Anfang des Jahres festgelegt. Das Vereinsgeschehen, besonders das Jugendtraining usw. muss gewährleistet bleiben.

(4) Es ist zu beachten, dass insbesondere im Sommer (Mai bis September) kein Alleinbelegungsrecht möglich ist, d.h. es muss in dieser Zeit auf gegenseitige Rücksichtnahme aller gebaut werden. So haben auch während einer privaten Veranstaltung Mitglieder die Möglichkeit sich Getränke aus dem Clubhaus (Automaten) zu holen und können natürlich auch die Toilette benutzen. Andererseits sollten die Nichtfestteilnehmer rücksichtvoll gegenüber der laufenden Veranstaltung sein.

(5) Die Terminwünsche sind frühzeitig einzureichen und können erst nach Veröffentlichung des Jahres-Terminplans WWRa zugesagt werden. Das ausgefüllte Antragsformular (Online auf der Homepage) ist Voraussetzung für eine Reservierung.

(6) Die Vergabe erfolgt nach Eingang des Antragsformulars und wird schriftlich durch den Verein bestätigt.

(1) Die Benutzung der überlassenen Räume und Einrichtungen erfolgt ausschließlich auf Gefahr des Mieters.

(2) Der Mieter übernimmt für die Dauer der Mietzeit ohne Verschuldungsnachweis die Haftung des Gebäudeeigentümers für alle Personen- und Sachschäden und verpflichtet sich, das Mietobjekt und den Vermieter von Schadensersatzansprüchen freizustellen, die von Dritten im Zusammenhang mit der Veranstaltung entstehen können.

(3) Der Mieter übt für den Zeitraum der Nutzung über seine Gäste das Hausrecht aus, das bei Bedarf auf den Vereinsvorstand übertragen wird.

(4) Der Mieter hat für die Dauer der Veranstaltung permanent anwesend zu sein. Ist dieser nicht anwesend, steht dem Vermieter das Recht zu, die Veranstaltung sofort zu beenden. In diesem Falle hat der Mieter keinen Anspruch auf Schadenersatz.

(5) Der jeweilige Mieter verpflichtet sich für den ordnungsgemäßen Ablauf und für die Sauberkeit, auch nach der Veranstaltung, Sorge zu tragen. Eventuell entstandene Schäden sind sofort zu melden und werden zu Lasten des Mieters beseitigt. Es dürfen keine Gegenstände an der Decke, den Balken oder den Wänden befestigt werden. Das heißt, dass keine Nägel, Schrauben, Haken, Klebebänder oder ähnliches montiert werden dürfen.

(6) Die Abfallentsorgung ist von jedem eigenverantwortlich zu übernehmen. Jeder Mieter hat seinen Müll selbst zu entsorgen (mitzunehmen).

(7) Für Unfälle im Haus und auf der Freifläche übernimmt der Verein keine Haftung.

(8) Gemäß dem Pachtvertrag mit der Stadt Radolfzell ist ab 22:00 Uhr Nachtruhe einzuhalten. Es darf im Freien kein Lärm mehr gemacht werden und die Beeinflussung der Nachbarschaft ist auf ein Minimum zu beschränken. Davon abweichende Sondergenehmigungen sind vom Mieter selbst bei der Stadtverwaltung einzuholen und dem Vorstand spätestens bei der Übergabe vorzulegen.

(1) Es gelten die vom Vorstand für die Vermietungen festgelegten Entgelte, die auf dem Antragformulars ersichtlich sind.

(2) Die Nutzungsgebühr und die Getränkeendabrechnung werden von dem beim Verein hinterlegten Konto des Mitgliedes nach erfolgter Endabnahme abgebucht.

(3) Die Nutzungsgebühr beinhaltet den Gebrauch des Clubraums inkl. Heizung, Energie, Geschirr (bis 50 Gedecke), vereinseigene Geräte wie Kühlschrank (Küche und Getränketheke) und Spülmaschine usw. sowie Terrasse und die Sanitären Anlagen. Die Endreinigung ist ebenfalls enthalten.

(4) Die Zubereitung von Speisen ist in der Küche nicht möglich.

(5) Das Standard-Getränkesortiment ist über den Verein zu beziehen. Wenn Getränke aus dem Standard-Getränkesortiment des Vereins nicht über diesen bezogen werden, ist eine Ersatzgebühr von 80 Euro zu entrichten.

(1) Die Räume sind nach der Mietzeit, bei der Endabnahme durch den Vermieter besenrein und ohne Schmutzränder an den Beauftragten des Vereins zu übergeben. Geschirr, Gläser und Besteck sind selbst zu spülen und in die vorgegebenen und nach Inhalt gekennzeichneten Schränke oder Schubladen zu verstauen.

(2) Die Stornierung eines Termins durch den Mieter muss bis spätestens zwei Wochen vor diesem schriftlich erfolgen, um evtl. einem anderen Interessenten den freiwerdenden Termin anbieten zu können. Ansonsten wird ersatzweise 70% der Nutzungsgebühr berechnet.

(3) Eine verbindliche Nutzungsvereinbarung wird schriftlich geschlossen. (Antragsformular)

(4) Das Mitglied, das eine Privatveranstaltung beantragt, anerkennt die Hausordnung und die Zusatzregel für Privatnutzung unserer vereinseigenen Einrichtung.

Der Vorstand

Januar 2024

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