Nutzungsregeln

Nutzungsregeln

Privatnutzung der Clubräume besondere Haus- und Nutzungsordnung

Jedes Mitglied hat die Möglichkeit den Clubraum oder Teile hiervon für private Zwecke anzumieten. Die Anmeldung muss schriftlich bei der Geschäftsstelle des WWRa im Clubhaus erfolgen (info@wwra.de oder per Post an WWRa, Karl-Wolf-Straße 27, 78315 Radolfzell). Vereinstermine haben immer Vorrang und werden am Anfang des Jahres festgelegt. In der Zeit vom 1.5. bis zum 30.9. können freitags und samstags keine Privattermine gebucht werden. Das Vereinsgeschehen, besonders das Jugendtraining usw. muss gewährleistet bleiben. Weiterhin ist zu beachten, dass im Sommer kein Alleinbelegungsrecht möglich ist, d.h. es muss in dieser Zeit auf gegenseitige Rücksichtnahme aller gebaut werden. So sollten auch während einer privaten Veranstaltung Mitglieder die Möglichkeit haben sich Getränke aus dem Clubhaus (Automaten) zu holen und natürlich auch die Toilette nutzen zu können. Andererseits sollten die Nichtfestteilnehmer rücksichtvoll gegenüber der laufenden Veranstaltung sein. Die Terminwünsche (nur für das laufende und das folgende Jahr) sind bis Mitte Januar einzureichen. Die Vergabe erfolgt bis Mitte Februar. Gehen mehrere Anmeldungen auf den gleichen Termin ein, entscheidet (ggfs. nach Rücksprache) das Los. Für Terminwünsche, die ab Februar oder den nachfolgenden Monaten eingehen, wird im Einzelfall entschieden.
Mehrere Termine zu beanspruchen ist nur möglich, wenn alle erstgemeldeten Terminwünsche berücksichtigt sind, und dann weitere Termine frei sind.

Es erfolgt eine schriftliche Bestätigung.

Die Benutzung der überlassenen Räume und Einrichtungen erfolgt ausschließlich auf Gefahr des Mieters.
Dieser übernimmt für die Dauer der Mietzeit ohne Verschuldungsnachweis die Haftung des Gebäudeeigentümers für alle Personen- und Sachschäden und verpflichtet sich, das Mietobjekt und den Vermieter von Schadensersatzansprüchen freizustellen, die von Dritten im Zusammenhang mit der Veranstaltung entstehen können.
Er übt für den Zeitraum der Nutzung über seine Gäste das Hausrecht aus, das bei Bedarf auf den Vereinsvorstand übertragen wird
Der Mieter hat für die Dauer der Veranstaltung permanent anwesend zu sein. Ist dieser nicht persönlich anwesend, steht dem Vermieter das Recht zu, die Veranstaltung sofort zu beenden. In diesem Falle hat der Mieter keinen Anspruch auf Schadenersatz.

Der jeweilige Mieter verpflichtet sich für den ordnungsgemäßen Ablauf und für die Sauberkeit, auch nach der Veranstaltung, Sorge zu tragen. Eventuell entstandene Schäden sind sofort zu melden und werden zu Lasten des Mieters beseitigt.
Es dürfen keine Gegenstände an der Decke, den Balken oder den Wänden befestigt werden. Das heißt, dass keine Nägel, Schrauben, Haken, Klebebänder oder ähnliches montiert werden dürfen.

Die Abfallentsorgung ist von jedem eigenverantwortlich zu übernehmen. Jeder Mieter hat seinen Müll selbst zu entsorgen (mitzunehmen).

Für Unfälle im Haus und auf der Freifläche übernimmt der Verein keine Haftung.

Es gelten die vom Vorstand für die Vermietungen festgelegten Entgelte

Nutzungsgebühr: 15 bis 25 Personen 75,00 €
26 bis 50 Personen 150,00 €
Endreinigung nach Veranstaltungen ab 26 Personen 50,00 €

Die Nutzungsgebühr und die Endreinigungsgebühr zusammen mit der Getränkeendabrechnung werden von dem beim Verein hinterlegten Konto des Mitgliedes nach erfolgter Endabnahme abgebucht.
Die Nutzungsgebühr beinhaltet den Gebrauch des Clubraums incl. Heizung, Energie, Geschirr (bis 50 Gedecke), vereinseigene Geräte wie Kühlschrank (Küche und Getränketheke) usw. sowie Terrasse und die Sanitären Anlagen.
Die Zubereitung von Speisen ist in der Küche nicht möglich.
Das Standard – Getränkesortiment ist über den Verein zu beziehen. Wenn keine Getränke vom Verein bezogen werden ist eine Ersatzgebühr von 50 Euro zu entrichten.

Die Räume sind bei der Endabnahme durch den Beauftragten besenrein und ohne Schmutzränder zu übergeben. Das hat spätestens am Tag nach der Veranstaltung zu erfolgen.
Geschirr, Gläser und Besteck sind selbst zu spülen und in die vorgegebenen und nach Inhalt gekennzeichneten Schränke oder Schubladen zu verstauen.
Eine Stornierung eines Termins durch den Mieter muss bis spätestens zwei Wochen vor diesem schriftlich erfolgen, um evtl. einem anderen Interessenten den freiwerdenden Termin anbieten zu können. Ansonsten wird die Nutzungsgebühr berechnet.
Eine verbindliche Nutzungsvereinbarung wird schriftlich geschlossen.
Das Mitglied, das eine Privatveranstaltung beantragt, anerkennt die Hausordnung und die Zusatzregel für Privatnutzung unserer vereinseigenen Einrichtung.
Gemäß dem Pachtvertrag mit der Stadt Radolfzell ist ab 22:00 Uhr Nachtruhe. Es darf im Freien kein Lärm mehr gemacht werden und die Beeinflussung der Nachbarschaft ist auf ein Minimum zu beschränken.

Der Vorstand

Version vom 07.05.2019

Exklusiv für unsere MItglieder - die neue Vereinskollektion

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