Nutzungsregeln

Nutzungsregeln für das Vereinsboot “Wäschtwind”

1.Nutzungsvorraussetzung

1.1 Alle Vereinsmitglieder, die über 18  Jahre und im Besitz des Bodenseeschifferpatents Kategorie A (Motor) und D  (Segeln) sind, können das Boot gemäß dieser Ordnung nutzen. Die Mitnahme von Gästen ist möglich. Eine Einweisung in die  Bedienung des Bootes ist Voraussetzung.

1.2 Das Fahrgebiet ist momentan auf den Untersee beschränkt.

1.3 Für die Dauer der Nutzung ist der  Bootsführer für die Einhaltung aller Vorschriften und Gesetze  verantwortlich und hält den Verein schadlos und klagefrei.

1.4 Mit der Reservierung eines Termins erkennt das Mitglied diese Regelung ausdrücklich an.

2. Reservierung Nutzungsdauer

2.1 Eine Reservierung erfolgt schriftlich,  per E-mail ( Clubschiff@wwra.de ) direkt beim dafür Verantwortlichen  oder dessen Vertreter. Es zählen die Reihenfolge der eingegangenen Reservierungswünsche. Eine Terminbestätigung erfolgt per  E-Mail. Die bestätigten Reservierungen sind verbindlich und verpflichten  zur Zahlung, die per Lastschrift nach Erhalt der Bestätigung eingezogen wird.

Die Nutzungsentgelte entnehmen Sie bitte aus der Rubrik Clubschiff auf unserer Homepage.

2.2 Das Boot kann ab Anfang April bis Mitte Oktober tageweise, an Wochenenden und max. für 1 Woche benutzt werden.

3 Nutzung

3.1 Der Bootsführer trägt die Verantwortung für die Sicherheit von Mannschaft und Boot.

3.2 Zu dieser Nutzungsordnung gehören folgende Listen und befinden sich auf dem Boot

– „Ausstattung und Stauliste des Clubbootes“

– „ Allgemeine Hinweise“

– „Versicherungsbedingungen“

– „Betriebsanleitungen“

3.3 Unter Deck ist Rauchverbot, die Mitnahme von Haustieren ist nicht erlaubt.

Für jede Fahrt auf dem Clubboot ist das Logbuch zu führen.

3.4 Nach Rücksprache ist die Teilnahme von Regatten auf dem Untersee gestattet.

4. Übernahme / Abgabe

4.1 Das Boot wird in einem einwandfreien  Zustand vom Hafenmeister zu dessen Bürozeiten übergeben. Nach der  Nutzung ist das Boot wieder an seinen Liegeplatz zu bringen, und dem Hafenmeister zu dessen Bürozeiten das Logbuch und die Schlüssel  zurückzugeben.

4.2 Das Boot ist nach der Nutzung zu  reinigen, der Benzintank zu füllen, Porta Potti zu leeren, Segel trocken  zu verstauen, die Persenningen aufzuziehen. Nicht zum Boot gehörende Gegenstände sind zu entfernen. Schäden sind sofort der  Person zu melden, die die Abnahme vornimmt.

5. Haftung

5.1 Die Nutzung erfolgt auf eigene Gefahr, das Boot ist Kasko und Haftpflichtversichert.

Private Versicherung sind Vorrangig in Anspruch zu nehmen. Der Selbstbehalt ist auf 300 € festgelegt.

Radolfzell, den 10.06.2016

Nutzungsentgelt

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