Hausordnung

Hausordnung des Wassersportclub Wäschbruck

für das Clubhaus in den Herzen

Das Vereinsheim dient der Unterstützung der Aktivitäten des Vereins. Es soll die Kommunikation unter den Mitgliedern fördern. Diese Hausordnung regelt das Miteinander der Mitglieder auf dem Vereinsgelände sowie die Nutzung der Vereinsräumlichkeiten.Ohne eine gewisse Ordnung ist in erster Linie die Nutzung des Clubraumes oder auch der anderen Räumlichkeiten nicht möglich. Alle werden sich nur dann wohlfühlen, wenn wir aufeinander Rücksicht nehmen.

Gemäß dem Bebauungsplan Herzen und dem Pachtvertrag für unser Vereinsgelände sind auf dem Clubgelände keine Parkplätze ausgewiesen. Bitte stellen Sie Ihre Fahrzeuge auf dem Herzenparkplatz ab. Einzig westlich des Zufahrtweges zwischen Schranke und Clubhaus können Fahrzeuge zum Be- und Entladen kurzfristig abgestellt werden. Südlich des Clubhauses sowie auf dem Zufahrtsweg zur Slipanlage und auf der Rampe zur Bootshalle darf kein Fahrzeug abgestellt werden.

Die Nutzung des Clubraumes und der Freiflächen ist allen Mitgliedern des WWRa, deren Angehörigen und Mitgliedern des Motoryachtclubs gestattet. Gäste sind in Begleitung von Mitgliedern herzlich willkommen. Wenn es aber den Gästen im Clubhaus des WWRa oder auf den Freiflächen so gut gefällt, dass daraus Dauerbesucher werden, wird empfohlen, dass sie einen Antrag auf Mitgliedschaft im WWRa stellen. Grundsätzlich haftet jedes Mitglied für den von ihm, seinen Kindern oder seinen Gästen verursachten Schaden. Alle betreten das Haus und die Freiflächen auf eigene Gefahr.

Jedes Beitragzahlende Mitglied kann einen Transponder mit seiner persönlichen Kennzahl erhalten der ihm den Zugang ermöglicht.
Die Weitergabe des Transponders an Nichtmitglieder ist untersagt. Der Verlust muss unverzüglich dem Vorstand bzw. dem vom Vorstand Beauftragten gemeldet werden. Der eigenständige Zutritt kann aus wichtigen Gründen verweigert werden. Hierzu zählt insbesondere ein wiederholter Verlust oder die unerlaubte Weitergabe des Transponders, sowie der Verstoß gegen die Hausordnung.

Alle Benutzer von Clubhaus und Freiflächen haben auch Ordnung und Sauberkeit zu achten. Das Clubhaus wird nicht bewirtschaftet,

  • Getränke können nach entsprechender Bezahlung dem Automaten entnommen werden.
  • Vorhandenes Geschirr und Besteck kann benützt werden und ist nach Gebrauch zu spülenoder in den Geschirrspüler zu stellen.
  • Der Kühlschrank in der Küche kann zur Lagerung von „privaten“ Speisen genutzt werden.Auch können Getränke, welche nicht oder nicht in ähnlicher Art vom Verein vorgehalten werden, dort gekühlt werden. Es dürfen keine „privaten“ Speisen über Nacht im Kühlschrank verbleiben. Getränke in diesem Kühlschrank gelten als Allgemeingut und stehen allen Mitgliedern zu Verfügung. Ein evtl. auftretender Schwund ist kein Grund zur Diskriminierung anderer. Gleiches gilt für Kaffepads, Tee, Zucker, Gewürze und ähnliches in der dafür vorgesehenen Schublade.
  • Offenes Licht, zum Beispiel Kerzen, sollten nur unter größter Vorsicht und nur in entsprechender Halterung verwendet werden.
  • Das Einschlagen von Nägeln, Haken usw. in die Wände ist nicht statthaft.
  • Das Rauchen ist im gesamten Clubhaus untersagt.
  • Die Möbel im Clubraum sind ausschließlich für den Gebrauch im Innenbereich des Clubhauses vorgesehen. Für die Terrasse sind eigene Möbel vorhanden.
  • Auf der Terrasse darf nichts zurückbleiben, auch die Aschenbecher müssen in den dafür vorgesehenen Behälter geleert werden.
  • Der Außengrill muss aus Sicherheitsgründen vor dem Verlassen des Geländes gelöscht werden.
  • Das Anzünden des Kamins sollten nur eingewiesene Mitglieder vornehmen. Bevor die letzte Person das Clubhaus verlässt muss das Feuer abgebrannt sein.
  • Hunde sind im Clubhaus und auf der Terrasse anzuleinen.
  • Verschmutzungen müssen umgehend vom Verursacher entfernt werden.

Jeder Nutzer hat darauf zu achten den Energieverbrauch im Clubhaus so gering wie möglich zu halten. Insbesondere ist darauf zu achten, dass Beleuchtung und andere technische Geräte nicht leer laufen und im Winter z.B. Fenster nicht nutzlos offen stehen. Dies dient nicht nur dazu die Kosten im Griff zu halten, wir werden so auch unserer ökologischen Verantwortung gerecht.

Der Letzte der das Clubhaus verlässt überzeugt sich davon, dass alle Fenster geschlossen, die Lichter ausgeschaltet, die Wasserhahne abgedreht, die Kühlschranktüren und vor allem die Eingangs- und Terrassentüren sowie das Rolltor geschlossen sind. Ein Teil der Außenbeleuchtung läuft über einen Bewegungsmelder. Dieser Teil bleibt immer eingeschaltet.

Der Clubraum kann teilweise an erwachsene Vereinsmitglieder für private Zwecke zu nichtkommerziellen Veranstaltungen überlassen werden.
Das Vereinsmitglied muss während der Veranstaltung dauernd persönlich anwesend sein. Die Anmietung muss bei den Clubverantwortlichen beantragt werden. Vereinsinterne Veranstaltungen haben stets Vorrang. Die Privatnutzung unserer Clubräume ist durch eine Nutzungsregelung gesondert festgelegt. 8. Nutzung des Vereinsgeländes. Die gemeinsam mit dem MYCR gepachtete Wiesenfläche steht den Mitgliedern beider Vereine ( WWRA und MYCR ) zur Verfügung. Hier gilt : Rücksichtnahme und Sauberkeit ist oberstes Gebot. Außer Booten, die im Jugendtraining benutzt werden dürfen keine Boote auf der Freifläche abgestellt werden.Trailer dürfen auf den Freiflächen nicht abgestellt werden. Auf der Zufahrtsrampe zur Bootshalle dürfen keine Fahrzeuge abgestellt werden. Grobe, mutwillige, wiederholte Verstöße gegen die Hausordnung können das Nutzungsrecht einschränken und im Extremfall zum Ausschluss aus dem Verein führen.

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Wassersportclub Wäschbruck Radolfzell e.V.

Karl-Wolf-Str. 27
78315 Radolfzell

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